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DSGVO und Personalisierung: Das Ende für Optimierung in Echtzeit?

14 December 2017

8.260.000 Einträge auf Google. Das ist das Ergebnis der Suche nach „GDPR“ – die englische Abkürzung für die neue europäische Datenschutzverordnung. Über das Thema wird viel geschrieben und diskutiert. Die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) wurde im April 2016 vom Europäischen Parlament verabschiedet und tritt offiziell am 25. Mai 2018 in Kraft. Betroffen sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten europäischer Bürger auf ihren Webseiten nutzen. Das heißt, Sie kommen nicht daran vorbei.

Zur Erinnerung hier noch einmal in großen Linien die von der Verordnung betroffenen Themen:

  • Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten
  • Datentransfer außerhalb der Europäischen Union
  • Meldepflicht bei Sicherheitsproblemen und Datenlecks
  • Recht des Users, seine Daten zurückzuerhalten
  • Recht auf Vergessenwerden
  • Pflicht der Ernennung eines Datenschutzbeauftragten
All diese Punkte sind dem Guide zusammengefasst, den wir diesem wichtigen Thema gewidmet haben: Compliance DSGVO: Tipps für die Vorbereitung

Der verstärkte Datenschutz lässt eine Frage aufkommen, die unseren Consultants immer öfter gestellt wird: Lassen sich Personalisierung der User Experience und Datenschutzgrundverordnung vereinbaren? Die Antwort ist ja. Aber Sie müssen gut aufpassen.

1 Wo können Schwierigkeiten bei der Echtzeit-Personalisierung Ihrer Webseite auftreten?

Personalisierung beruht logischerweise auf der Nutzung der Daten Ihrer Besucher. Mit der DSGVO wird das komplizierter, denn Sie dürfen nicht mehr:

  • Besucherdaten erheben, ohne eine vorherige Genehmigung einzuholen,
  • sensible Daten (d.h. Daten, die Rückschlüsse auf die Person zulassen) ohne vorheriges Einverständnis an Dritte weitergeben,
  • Besucherdaten auf welche Weise auch immer ohne vorheriges Einverständnis nutzen.

Für Kameleoon-Kunden:

  • Sie können die Daten Ihrer Besucher über Kameleoon oder ein anderes Tool Ihres Datensystems erheben. In beiden Fällen brauchen Sie die Zustimmung jedes Besuchers für die Art der Daten, die Sie erheben möchten.
  • Wenn Sie Kameleoon benutzen, müssen Sie die Besucher informieren, bevor Sie sie in Ihre Kampagnen einschließen.
  • Sie müssen jeden User über die Art und den Verwendungszweck der erhobenen Daten informieren, bevor Sie sie mit Kameleoon auswerten.

Kameleoon macht sich für Datentransparenz stark und wird allen Anforderungen der DSGVO gerecht.

2 Warum Sie mit Kameleoon die User Experience weiterhin personalisieren können

Kameleoons Plattform ist robust und bietet gleichzeitig Marketingexperten eine große Flexibilität bei der Analyse und Nutzung ihrer Daten – ein echtes Plus für die Befolgung der neuen Datenschutzbestimmungen der DSGVO.

1. Europäische Server für europäische Kunden

Die Kameleoon Server befinden sich ausschließlich in Europa. Personenbezogene Daten verlassen daher keinesfalls die EU. Speziell unsere deutschen Kunden profitieren von einem rein deutschen Hosting aller relevanten Daten. Nebenbei sei bemerkt, dass Kameleoon nicht systematisch Besucherdaten speichert:

  • Wenn Kameleoons Reporting-Tool nicht genutzt wird (sondern Ihre eigene Analytics-Lösung), werden die Analysedaten auch nicht auf Kameleoons Servern gespeichert.
  • Alle Browsing-Daten, wie z.B. Verhalten, Kontext und Technik, werden auf dem Browser des Kunden in Local Storage gespeichert, nicht auf Kameleoons Servern.
  • Zudem bieten wir über eine automatische IP-Anonymisierung auch weiteren Schutz

2. Recht auf Vergessenwerden und generelles Widerspruchsrecht

Mit Kameleoon geben Sie Ihren Besuchern die Möglichkeit zum Opt-out aus den Tests und Personalisierungen, die Sie bieten. Wenn ein User nicht möchte, dass seine Daten zur Personalisierung der User Experience genutzt werden, kann er auf einen Link zugreifen, der sein Tracking sowie jede Art der Datenverarbeitung deaktiviert. Dafür reicht es, diesen Link in Ihre Seite mit Datenschutzinformationen einzufügen. An das Ende der URL, die dann erscheint, brauchen Sie nur „#kameleoonOptout=true“ einzufügen.

So entsteht automatisch ein „kameleoonOptout“-Cookie im Browser des Besuchers, in dem der Widerspruch des Besuchers festgehalten ist und der Kameleoon komplett deaktiviert. Untenstehend ein Beispiel für den entsprechenden HTML-Code: <a  ref=”http://www.ihrewebseite.com/#kameleoonOptout=true” target=”_blank”>Kameleoondeaktivieren</a>

3. Nutzung der Daten Ihrer Wahl

Kameleoons Tool ermöglicht die Nutzung aller Arten von Besuchsdaten. Um die DSGVO zu befolgen, muss eine Webseite, die Kameleoon nutzt, sicherstellen, dass für die Personalisierung der User Experience nur Daten genutzt werden, die der User zu teilen bereit ist (und nur auf die Art, der er zugestimmt hat). Nur diese Daten werden in Kameleoon hochgeladen.

Sie sind für die Befolgung der Verordnung verantwortlich. Der für Sie zuständige Kameleoon-Berater kann Ihnen natürlich bei der korrekten Umsetzung zur Seite stehen.

Außerdem ermöglicht Kameleoon die Kontrolle der User-Informationen, die aus anderen Quellen kommen (DMP, CRM, usw.) und die Auswahl einzig der genehmigten User-Daten. Diese Sorgfalt bzgl. der Rechtsbestimmungen garantiert Ihnen besten Schutz gegen Datenlecks und die betrügerische Nutzung von Besucherdaten.

Der 25. Mai kommt schneller als man denkt!

Verlieren Sie keine Zeit und fangen Sie jetzt mit der Vorbereitung auf die DSGVO an. Die Umstellungen Ihres Daten- und Informationssystems können je nach Größe Ihres Unternehmens mehrere Monate in Anspruch nehmen!

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